EUDR: „Es droht ein Chaos“
Deutsche Holzunternehmen erwarten Kosten in Milliardenhöhe
Eine Unternehmensbefragung des Hauptverbands der Deutschen Holzindustrie (HDH) hat ergeben: Die Einführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) könnte die Unternehmen der Deutschen Holzwirtschaft insgesamt rund 1,8 Mrd. Euro kosten. Nach der Einführung würden zusätzlich laufende Kosten von rund 1,2 Mrd. Euro pro Jahr für die Branche erwartet.

HDH-Präsident Johannes Schwörer erklärte: „Die von uns erhobenen Zahlen beziehen sich auf die gesamte deutsche Holzwirtschaft. Aber ähnliche Bürokratiekosten rollen auf viele weitere Branchen zu. Selbst Supermärkte, die Holz-Einweggeschirr verkaufen, müssen sich auf Überprüfungen der Vorkette einstellen. Dabei ist der Bürokratie-Aufwand durch die EUDR innerhalb der EU überflüssig, denn in Deutschland und anderen Ländern Europas gibt es keine Entwaldung im Sinne der Verordnung.“ An der Befragung, die im August durchgeführt und nun vorgestellt wurde, nahmen mehr als 400 Unternehmen der gesamten Lieferkette teil, von Unternehmen, die Rohholz beim Waldbesitzer kaufen, die Holz be- und verarbeiten, die Möbel, Holzverpackungen und Papierprodukte oder ganze Häuser herstellen bis hin zu Handelsunternehmen.
Die EUDR-Vorgaben, die nach der Verschiebung um ein Jahr zum 31. Dezember 2025 anzuwenden sind, erfordern in der Praxis umfangreiche, oft manuelle Dateneingaben. Deswegen gaben die meisten Unternehmensvertreter den zusätzlichen Personalaufwand als größten Kostentreiber an, dicht gefolgt von Kosten für Softwarelösungen und Datenaustausch mit Lieferanten und Kunden. Mehr als die Hälfte der befragten Firmen rechnet mit einem zusätzlichen Personalaufwand von mindestens einer halben Stelle. Ebenfalls mehr als die Hälfte der Befragten gab an, die EUDR-Vorgaben bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 nicht erfüllen zu können. Bei den kleinen und mittleren Unternehmen sehen sich knapp zwei Drittel als nicht ausreichend auf die EUDR vorbereitet oder wissen nicht, ob sie es rechtzeitig schaffen. Nur 39 % der Unternehmen gaben an, sicher oder wahrscheinlich bis zum Jahresende die Anforderungen der Verordnung umgesetzt zu haben. Unternehmen, die die erforderlichen Informationen nicht liefern können, müssten sicherheitshalber von ihren Kunden als Lieferanten ausgeschlossen werden, ansonsten gingen die Abnehmer ein unkalkulierbares finanzielles und juristisches Risiko ein, so der HDH. „Es droht ein Chaos mit unabsehbaren Folgen“, warnt Schwörer. „Der geringe Umsetzungsstand kann die gesamte Lieferkette lähmen und die Verwendung von Holzprodukten zum Erliegen bringen.“
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