»Ministerbeschlüsse reichen nicht«
Bauminister wollen Belastungsmoratorium
Die Bauministerkonferenz hat am 24. November über die Ergebnisse des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ beraten. Dabei haben die Länder einen gemeinsamen Beschluss gefasst.

Dazu erklärt Dr. Denny Ohnesorge, Geschäftsführer des Deutschen Holzwirtschaftsrats (DHWR): „Die Bauministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung nun darauf verständigt, dass es in den kommenden fünf Jahren weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben soll, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sind hingegen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich. Unsere Meinung: Das reicht nicht und enttäuscht. Denn sind es nach den positiven Entwicklungen bei der Musterholzbaurichtlinie doch gerade die technischen Baubestimmungen, die das Bauen mit Holz erschweren …. Auch in der Normung sind regelmäßig aktualisierte Normen und Normenverweise in den VV TBen für die Holzwirtschaft von großer Wichtigkeit. Die seit vielen Jahren bestehende Blockade harmonisierter Produktnormen durch die Europäische Kommission behindert technische Innnovation und verstetigt Fehler in älteren Normen … Es bleibt abzuwarten, ob die neue Fassung der EU-Bauproduktenverordnung bzw. die Aquis-Prozesse tatsächlich die europäische Produktnormung wieder in Gang bringen. Ein Normen-Moratorium bedeutet schlicht die Verzögerung der dringend benötigten wohnungsbaupolitischen Maßnahmen und ist kein geeignetes Instrument, um den Holzbau voranzubringen. Das sogenannte Belastungsmoratorium der Bauministerkonferenz darf daher nicht zu einer Blockade umweltfreundlichen Bauens führen! Deutschland muss die Wirtschaftskrise ebenso wie die Klimakrise meistern. Dafür benötigen wir das umweltfreundliche Bauen mit Holz …, um die THG-Emissionen im Gebäudesektor langfristig zu senken. In die richtige Richtung geht die Aufforderung der Bauministerkonferenz an die Bundesregierung ein ‚einfaches, anwenderfreundliches Bilanzierungssystem für THG-Emissionen zu schaffen‘, das künftig neben der Energie für den Betrieb auch die mit der Herstellung der Baustoffe verbundenen THG-Emissionen berücksichtigt.“
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