Praktische EUDR-Anwendung um ein Jahr verschoben
Für die Waldbesitzer in der EU werden weitere Vereinfachungen gefordert – Hoffnung auf Vereinfachungsüberprüfung
Mit 405 Stimmen bei 242 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen hat das Parlament am 17. Dezember 2025 Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung verabschiedet. Diese Änderungen hat auch der EU-Rat am Tag darauf angenommen. Sie waren am 4. Dezember informell vereinbart worden. Am 23. Dezember wurden die Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell veröffentlicht.

Damit haben alle Unternehmen ein weiteres Jahr (bis 30. Dezember 2026) Zeit, um die Vorschriften der EUDR umzusetzen. Diese zusätzliche Zeit soll der EU-Kommission auch Raum für die Verbesserung des IT-Systems geben, das zur Umsetzung der EUDR eingesetzt wird.
Die Änderungen zielen auf Vereinfachungen für den Kleinprivatwald in den EU-Ländern. Diese Eigentümer sollen nun nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben müssen. Außerdem müssen neu nur noch Unternehmen, die ein relevantes Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen (EU-Waldbesitzer und Importeure), Sorgfaltserklärungen einreichen, nicht jedoch die Unternehmen und Händler, die das Produkt anschließend vermarkten.
Bis zum 30. April dieses Jahres (also bereits bevor die EUDR praktisch umgesetzt wird) muss die EU-Kommission einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen des Gesetzes und der durch das Gesetz verursachte Verwaltungsaufwand, insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen, bewertet werden.
Eine weitere Änderung betrifft gedruckte Produkte (z. B. Bücher, Zeitungen, gedruckte Bilder), diese wurden auf Wunsch des Parlaments aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen.
Rat und Parlament versichern, dass die Ziele der Verordnung, nämlich die Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung mit in der EU in Verkehr gebrachten Erzeugnissen zu verhindern, in vollem Umfang gewahrt würden.
Der Landwirtschaftsminister Baden-Württembergs, Peter Hauk (CDU), begrüßte den Aufschub für die praktische Umsetzung der EUDR und erklärte: „Im Rahmen der angekündigten Vereinfachungen der EUDR müssen konsequente und umsetzbare Wege aufgezeigt werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die unverhältnismäßig hohen bürokratischen Belastungen durch die EUDR müssen korrigiert und abgebaut werden. Die sehr hohen Standards nachhaltiger Waldwirtschaft in Deutschland und in Baden-Württemberg müssen unbedingt erhalten und berücksichtigt werden. Die EUDR darf die nachhaltige Waldwirtschaft nicht verhindern oder durch zu hohe Bürokratie bestrafen … Die Weiterentwicklung der EUDR muss eine substanzielle Vermeidung von neuer Bürokratie in Ländern aufnehmen, in denen nachweislich kein Entwaldungsproblem vorliegt. Insbesondere für diese Länder braucht es Erleichterungen. Beispielsweise durch eine einheitliche Referenznummer für Länder ohne Entwaldungsproblematik. Somit würde eine einzelbetriebliche Registrierung für alle Primärerzeuger in diesen Ländern entfallen. Damit würde auch ein … Anreizsystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung geschaffen werden. So würde aus einem Bürokratiemonster ein Anreizsystem für echten Schutz unserer Wälder“, betonte Hauk.
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