Serielle Sanierung in Losgröße 1 am Einfamilienhaus

Energetische Sanierung von Einfamilienhäusern mit vorgefertigten Bauteilen ermöglicht Förderbonus »Serielles Sanieren«

Seit 2014 hat sich die Firma Taglieber, Oettingen, verstärkt mit der Sanierung von Gebäuden mit vorgefertigten Bauteilen beschäftigt. Neben Mehrfamilienhäusern sind so in den letzten Jahren auch zahlreiche Einfamilienhäuser mit vorgefertigten Dach- und Wandbauteilen modernisiert und energetisch ertüchtigt worden.

Beispiel einer seriellen Sanierung mit vorgefertigten Dach- und Wandbauteilen eines Einfamilienhauses in Kitzingen 2021, links der Ursprungszustand, rechts nach der Fertigstellung: Bei dieser Sanierung wurden 22 cm dicke, vorgefertigte Dachbauteile auf den bestehenden Dachstuhl aufgelegt, nachdem dieser von außen nachgedämmt worden war. Nach Abschluss verschiedener anderer Vorbereitungsarbeiten wie einer Sockeldämmung und dem Anbringen einer Montageschwelle für die Wandbauteile erfolgte die Montage der komplett neuen Gebäudehülle in nur vier Arbeitstagen. In den Bauteilen der neuen Fassade wurden hier auch die Verrohrung für eine Wasser-Wärmepumpe und ein zentrales Lüftungsgerät integriert.

Angesichts aktuell gültiger Förderbedingungen mit dem Bonus „Serielles Sanieren“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der einen Kostenzuschuss bis zu 60 000 Euro pro Wohneinheit ermöglicht – neben zinsgünstigen Darlehen der KfW mit Zinssätzen von 0,5 bis 1,8 %, läge die Vermutung nahe, dass insbesondere für die Besitzer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses eine Sanierung mit werkseits vorgefertigten Bauteilen nur wegen dieser Fördermaßnahmen überhaupt in Betracht kommt. Die Erfahrung der Firma Taglieber zeigt aber, dass auch andere Gründe entscheidende Argumente für eine sogenannte serielle Sanierung des Eigenheims sind, denn viele Projekte hat Taglieber bereits vor 2023 ohne den Bonus „Serielles Sanieren“ umgesetzt. Ausschlaggebend ist häufig die vergleichsweise kurze Baustellenzeit, vor allem dann, wenn mit der Sanierung nicht noch weitere Umbauten des Gebäudes einhergehen und es deshalb während der Sanierung bewohnt bleiben kann. Die individuellen Ansprüche an Gestaltung und Größe werden in der Planung berücksichtigt, so kann z. B. auch die Wohnfläche im Zuge der Sanierung durch Dachausbau, Aufstockung oder Anbau erweitert werden.

Umfangreiche Förderkulisse für serielle Sanierungen

Mit den heute bestehenden Fördermöglichkeiten – bis zu 45 % der Sanierungskosten als Zuschuss – kann die serielle Sanierung dann finanziell sogar günstiger umgesetzt werden, als das Aufbringen eines herkömmlichen Wärmedämmverbundsystems (WDVS). Taglieber saniert seine Projekte auf den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 mit Erneuerbare-Energien-Paket (EE). Zur Erfüllung der Vorgaben des EE-Pakets wird in der Regel eine Wärmepumpe installiert. Zuschüsse sind dafür möglich in Höhe von 15 % durch die KfW-Förderung plus 10 % für Gebäude, die vor der Sanierung in die Kategorie der „Worst Performing Buildings“, also der 25 % des Gebäudebestands mit dem schlechtesten Energieeffizienzstandard, fallen, plus weitere 10 % auf maximal 150 000 Euro Kosten für die serielle Sanierung. Letzterer Zuschuss berechnet sich pro sanierter Wohneinheit, sodass sich beim Einfamilienhaus häufig anbietet, z. B. durch einen Dachausbau eine zweite Wohneinheit zu schaffen. Zwar würde der KfW-Tilgungszuschuss für eine Sanierung auf das Niveau EH 40 auf 20 % steigen – zusammen mit einem EE-Paket sogar auf 25 % – dennoch wären solche Sanierungen wegen der stark steigenden Anforderungen oft unwirtschaftlich. Es braucht also für den Bauherrn eines Sanierungsprojekts zuallererst einen kompetenten Ansprechpartner im Unternehmen, zumal es teils auch auf Länderebene weitere, mit obigen Förderungen kombinierbare Instrumente gibt, so z. B. in Baden-Württemberg Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für Nachverdichtung im Wohnungsbau und noch bis Ende des Jahres das Förderprogramm „Serielle Sanierung von Wohngebäuden“. Die serielle Sanierung von Einfamilienhäusern ist dennoch bislang die Ausnahme, z. B gab es für das baden-württembergische Förderprogramm bislang weniger als ein Dutzend Anträge.

Grundsätzlich sind energetische Sanierungen verfahrensfrei, d. h. nicht genehmigungspflichtig. Im Bebauungsplan vorgeschriebene Abstandsflächen zu Nachbargebäuden oder Firsthöhenbegrenzungen können daher eine Sanierung nicht verhindern, die Klimaschutzziele gehen vor.

Montage eines einseitig beplankten Wandelements: Der Hohlraum wird auf der Baustelle mit Cellulose-Dämmung ausgeblasen.

Eigenleistung des Bauherrn mit Gewährleistung von Taglieber

Wie auch bei seriellen Sanierungen von Mehrfamilienhäusern wird das Einfamilienhaus zunächst mit einem 3D-Laserscanner vollständig vermessen. Die so generierte Punktwolke ist die Grundlage der weiteren Planung und der Produktion der Dach- und Wandbauteile. Sehr häufig werden im Einfamilienhaus allerdings die Fensterflächen vergrößert. Die vorgefertigten Bauteile kommen von Taglieber bislang als einseitig beplankte Elemente auf die Baustelle, die nach der Montage am Bestandsgebäude mit Cellulose-Dämmung ausgeblasen werden. Rund 25 cm dick ist die installierte neue Gebäudehülle. Künftig soll aber auch bei Einfamilienhäusern mit bereits beidseitig beplankten Elementen gearbeitet werden.

Den Bauherren bietet Taglieber zahlreiche Möglichkeiten zur Eigenleistung, z. B. was notwendige Rückbaumaßnahmen betrifft, die Dacheindeckung oder Innenausbauten. Das Unternehmen gibt dazu nicht nur Anleitung sondern kontrolliert auch die Ausführung und übernimmt sogar die Gewährleistung.

Die Vorfertigung im Rahmen serieller Sanierungen kommt auch den Mitarbeitern bei Taglieber zugute: Aufgrund einer Betriebsvereinbarung haben Mitarbeiter ab dem 50. Lebensjahr ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz in der Werkhalle. Erfahrene Fachkräfte können so bis zum Rentenalter im Unternehmen beschäftigt werden.

Das Einfamilienhaus in Kitzingen wurde auch im Innern umfangreich modernisiert und war deshalb in der Sanierungsphase nicht bewohnt. Fotos: Taglieber

Aktuelles

HDH kritisiert Umgang mit Grauer Energie in BauPVO

Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) kritisiert in einer Stellungnahme zur im April vom Europaparlament verabschiedeten Bauproduktenverordnung (BauPVO) die fehlende Verankerung der Grauen Energie bei den Umweltindikatoren der Verordnung

Weiterlesen ›

Pakt Holzenergie in Bayern unterzeichnet

​Gestern wurde der Pakt Holzenergie Bayern im Kloster Ettal unterzeichnet. Ziel der Unterzeichner ist „die energetische Nutzung von Holz – insbesondere im Rahmen der Wärmewende – zu stärken und weiterzuentwickeln“

Weiterlesen ›

Wettenberg: Verkleinertes Eichenangebot erzielt Vorjahrespreis

​Bei der diesjährigen Wert- und Stammholzsubmission des Landesbetriebs Hessenforst am 23. April in Wettenberg wurden rund 604 Fm Wertholz aus dem Staats-, Kommunal- und Privatwald angeboten

Weiterlesen ›

Steuerliche Begünstigung von Eigenstromnutzung infrage gestellt

Am 26. April endete das Konsultationsverfahren des Bundesfinanzministeriums zur Änderung des Stromsteuerrechts. Kritik üben Bioenergieverbände vor allem an der geplanten Streichung der Biomasse aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Weiterlesen ›
Das Holz-Zentralblatt
Holz-Zentralblatt

Jede Ausgabe des Holz-Zentralblatts erscheint wöchentlich auch als e-Book! Der DRW-Verlag bietet diese Onlineversion auch im Abo an.


Leseproben

testen Sie uns im kostenlosen und unverbindlichen Probeabo

Jetzt testen ›


Einkaufsführer

Der „Einkaufsführer“ ist ein Verzeichnis von Firmen, die Maschinen und Anlagen für die Holz- und Forstwirtschaft, die Möbelindustrie, die Holzwerkstoffindustrie sowie das Holz verarbeitende Handwerk herstellen, ..

Zum Einkaufsführer ›