​Erleichterungen für Agroforstsysteme geplant

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant in einem Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der EU) Erleichterungen für die Anlage von Agroforstsystemen, d.h. für den Gehölzanbau auf landwirtschaftlichen Flächen. Unter anderem soll kein Nachweis mehr für die positive Auswirkung eines Agroforstsystems (Nutzenkonzept) verlangt werden, und es sollen flexiblere Regelungen für Flächenanteile, Breite und Abstände von Gehölzstreifen gelten. „Mit den jetzt anstehenden Erleichterungen für Agroforstsysteme hat die Bundesregierung erkannt, wie wertvoll Gehölzstreifen auf landwirtschaftlichen Flächen sind und dass es bislang leider noch zu viele Hemmnisse gibt“, kommentierte der Geschäftsführer des Fachverbands Holzenergie (FVH), Gerolf Bücheler, den Entwurf. Der FVH schlägt vor, mit Blick auf den Klimawandel und zunehmende Trockenereignisse auch die Robinie für Agroforstsysteme zuzulassen.

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