Erster Einsatz für in Deutschland stationiertes Flugzeug
Das erste in Deutschland stationierte Löschflugzeug hatte seinen ersten Einsatz: Am 31. Mai um 21.15 Uhr forderte der Landkreis Teltow-Fläming das Löschflugzeug vom Typ „Dromader M18 B“ zur Bekämpfung eines Waldbrands auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in der Nähe der Ortschaft Felgentreu an. Bereits fünf Minuten später lag die Freigabe vom Landkreis Harz vor, das Löschflugzeug zur Waldbrandbekämpfung nach Brandenburg zu entsenden. Der Landkreis Harz hatte sich als erste Kommune in Deutschland entschlossen, ein solches Flugzeug für die Brandbekämpfung vorzuhalten. Bei einer entsprechenden Ausschreibung hatte sich die Firma MZL aus Polen unter Mitwirkung der DLFR (Deutsche Löschflugzeug Rettungsstaffel), die die Einsätze koordiniert, beteiligt und mit ihrem Konzept durchgesetzt. Am folgende Donnerstag startete das Löschflugzeug mit der Brandbekämpfung. Ab 17 Uhr wurde es unterstützt von einem Hubschrauber „Superpuma“ der Bundespolizei. Die Zusammenarbeit zwischen Hubschrauber und Löschflugzeug funktionierte sehr gut, sodass am Freitag gegen 13 Uhr das Feuer weitgehend unter Kontrolle war.Aktuelles
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Nadelschnittholz im Oktober deutlich teurer
Im Oktober tendierten die vom Statistischen Bundesamt berichteten Erzeugerpreisindizes für Holzprodukte im Vergleich zu den September-Notierungen mehrheitlich anziehend
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Auch Deutschland gegen inhaltliche Änderungen an der EUDR
Gestern stimmte die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer gegen die Forderung des EU-Parlaments, die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) inhaltlich zu ändern
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Holzwirtschaft: Özdemir soll EUDR-Änderung zustimmen
Heute wollen die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedsländer darüber abstimmen, ob und wie sie auf den Beschluss des EU-Parlaments reagieren, bezüglich der EUDR nicht nur die Umsetzungsfrist um ein Jahr zu verlängern, sondern auch inhaltliche Änderungen an dem EU-Gesetz vorzunehmen.
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EUDR: EU-Rat nur für eine zeitliche Verschiebung
Der EU-Rat hat sich heute in Sachen EUDR nur für eine Verlängerung der Übergangszeit ausgesprochen und inhaltliche Änderungen der Verordnung abgelehnt.
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