EUDR betrifft auch heimische Forst- und Holzwirtschaft

Nachdem auch die EU-Länder der neuen EUDR (EU Deforestation Regulation – EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung) zugestimmt haben, gelten die neuen Bestimmungen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten vermutlich ab Ende 2024 nicht nur für den Holzimport in die EU, sondern auch für die Forstbetriebe und für Unternehmen der Holzwirtschaft in der EU. Dies hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Nachfrage bestätigt. U.a. müssen Forstbetriebe künftig ihre Holzeinschläge bei einer EU-Behörde mit Ortsdaten anmelden. Zu diesem Thema gaben Franz-Xaver Kraft (GD Holz) und Lukas Freise (AGR) Auskunft in Interviews, die morgen im Holz-Zentralblatt erscheinen.

Aktuelles

  • Familienbetriebe: Bayerns Antrag setzt das richtige Signal

    Die Familienbetriebe Land und Forst unterstützen den von Bayern im Bundesrat eingebrachten Entschließungsantrag zur EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO). Mit dem Antrag fordert Bayern, die Verordnung auszusetzen bzw. grundlegend zu überarbeiten

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  • Holzindustrie: W-VO gefährdet die Holzindustrie

    Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) warnt vor den Folgen der europäischen Wiederherstellungsverordnung (W-VO) für die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Rohstoffversorgung der Holzindustrie

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  • ​Bundesrat berät am Freitag über die Wiederherstellungsverordnung

    Bei der Sitzung des Bundesrats am kommenden Freitag steht ein von Bayern eingebrachter Entschließungsantrag auf der Tagesordnung, in dem ein Außerkraftsetzen bzw. eine unverzügliche grundlegende Überarbeitung der W-VO gefordert wird.

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  • ​“Dach und Holz“ mit Besucherrekord

    Rund 56.000 Besucher und 564 Aussteller aus 28 Ländern: Die diesjährige Messe „Dach und Holz“ in Köln, die vergangenen Freitag zu Ende ging, verzeichnete Spitzenwerte.

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