EUDR betrifft auch heimische Forst- und Holzwirtschaft

Nachdem auch die EU-Länder der neuen EUDR (EU Deforestation Regulation – EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung) zugestimmt haben, gelten die neuen Bestimmungen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten vermutlich ab Ende 2024 nicht nur für den Holzimport in die EU, sondern auch für die Forstbetriebe und für Unternehmen der Holzwirtschaft in der EU. Dies hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Nachfrage bestätigt. U.a. müssen Forstbetriebe künftig ihre Holzeinschläge bei einer EU-Behörde mit Ortsdaten anmelden. Zu diesem Thema gaben Franz-Xaver Kraft (GD Holz) und Lukas Freise (AGR) Auskunft in Interviews, die morgen im Holz-Zentralblatt erscheinen.

Aktuelles

  • ​Depi wirbt für zügige Heizungsumstellung

    Aus Anlass der Änderung bei der CO2-Bepreisung wirbt das Deutsche Pelletinstitut für die Umstellung von Heizungen von fossilen Energieträgern auf Pellets.

    Weiterlesen ›

  • ​Wohngebäude: Baupreis-Teuerung weiter bei rund 3%

    Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland waren im November 2025 um 3,2% höher als im November 2024.

    Weiterlesen ›

  • ​Preis für Energiehackschnitzel steigt leicht

    Im vierten Quartal 2025 haben sich die Preise für Energiehackschnitzel leicht nach oben bewegt

    Weiterlesen ›

  • ​Holzindustrie setzt Preiserhöhungen durch

    Auch im November 2025 setzte sich der Preisauftrieb bei Produkten der Holzindustrie mehrheitlich weiter fort.

    Weiterlesen ›

Das Holz-Zentralblatt
Holz-Zentralblatt

Jede Ausgabe des Holz-Zentralblatts erscheint wöchentlich auch als e-Book! Der DRW-Verlag bietet diese Onlineversion auch im Abo an.


Leseproben

testen Sie uns im kostenlosen und unverbindlichen Probeabo

Jetzt testen ›


Einkaufsführer

Der „Einkaufsführer“ ist ein Verzeichnis von Firmen, die Maschinen und Anlagen für die Holz- und Forstwirtschaft, die Möbelindustrie, die Holzwerkstoffindustrie sowie das Holz verarbeitende Handwerk herstellen, ..

Zum Einkaufsführer ›